Mit ABI P.U.R. Reisen
auf der sicheren Seite

Auch wenn wir nicht davon ausgehen wollen, so kann es doch vorkommen, dass ein unerwartetes Ereignis Eure Reisepläne ins Wanken bringt. Damit Ihr nach der Buchung jederzeit sicher und gelassen Eurer Reise entgegenfiebern könnt, bieten wir den Abschluss eines Rundum-Sorglos- Reisversicherungs-Paketes an.

Direkt zu buchen bei ABI P.U.R.

1. Reiserücktritts Versicherung

Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten, die Mehrkosten der verspäteten Hinreise, notwendig gewordenen Umbuchungsgebühren. Die Versicherung tritt ein, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird:

  • Tod;
  • schwere Unfallverletzung;
  • unerwartete schwere Erkrankung;
  • Schwangerschaft;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist;
  • Verlust des Arbeitsplatzes der Eltern aufgrund einer unerwarteten betriebs- bedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel;
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll;
  • bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse;
  • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann.

2. Reiseabbruch-Verischerung

leistet Entschädigung bei

  • außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
  • nicht genutzten Reiseleistungen;
  • verlängertem Aufenthalt;
  • Unterbrechung der Rundreise;
  • Elementarereignissen während der Reise.

3. Reisekranken Versicherung mit medizinischer Notfall Hilfe

leistet Entschädigung bei

  • auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten für
  • im Ausland notwendige stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
  • den Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus;
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland
  • Arzneimittel, Heil- und Verbandsmittel;
  • den Krankenbesuch einer nahestehenden Person;
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen bis zu 250 Euro;
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 10.000 Euro;
  • Im Notfall ist unsere Notrufzentrale 24 Stunden täglich für erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

4. RundumSorglos Service

Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Verlust von Reisedokumenten, Sperrung von Kredit- und EC-Karten, Reiseruf, Strafverfolgungsmaßnahmen oder Umbuchungen.

5. Gepäckversicherung

Leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten;
  • Unfall eines Transportmittels;
  • Feuer oder Elementarereignisse.
  • Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro;
  • Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme;
  • Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
  • nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reise-gepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.